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Organe

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. In der Mitgliederversammlung werden die grundsätzlich Beschlüsse gefasst. Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat aus Mitgliedern der Genossenschaft.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird für die Dauer von drei Jahren bestellt und hat u.a. folgende Aufgaben:

Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand für eine jeweilige Amtsdauer von 5 Jahren.

Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand

Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in der Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.

Die wesentlichen Aufgaben des Vorstandes sind:

Der Vorstand hat beim Aufsichtsrat auf Verlangen über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu berichten und in den Sitzungen des Aufsichtsrates, zu denen er eingeladen wird, Auskunft zu erteilen.

Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und einen Bericht mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates und dessen Bericht vorzulegen.

Mitglieder des Vorstandes