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Änderung der Hausordnung

Mit Einführung der Unterhaltsreinigung der Häuser hat sich eine Änderung der Hausordnung erforderlich gemacht.

Der Aufsichtsrat hat dazu einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Einzelnen sind im Punkt 4.Gemeinschaftseinrichtungen die Absätze 4-7 entfallen.

Damit ist die Pflicht zur Erledigung der kleinen und großen Hausordnung nicht mehr Bestandteil und entfällt als Pflicht für unsere Mieter. Neue Mitglieder erhalten bei Unterschrift eines Nutzungsvertrages die geänderte Hausordnung ausgehändigt.

Eine nochmalige Verteilung der geänderten Hausordnung an alle Mitglieder ist nicht erforderlich, da lediglich 4 Absätze entfallen sind. Bei Bedarf steht die geänderte Hausordnung auf unserer Homepage www.vwg-vetschau.de als Download zur Verfügung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, insbesondere wenn Unklarheiten zum Umfang und dem Pflegerhythmus der Unterhaltsreinigung bestehen.